Stadtarchiv Lemgo
Stadtarchiv Lemgo
U_0979
DFG-Viewer/Archiv v2.3
U_0979
1530.11.01
Bürgermeister, Räte, Gemeinheit und Dechen der Stadt Lemgo beurkunden, daß sie, um die beschwerlichen Eide, die jeder jährlich zu ihrem Schoße tun müsse, zu ihren Seelen Seeligkeit abzuwenden und um die vielen "Pentzie" (Pensionen) mit den Hauptsummen so viel wie möglich auszulösen, über Folgendes mit den gemeinen Bürgern und Bewohnern sich geeinigt haben: Jeder Bürger, der nach dieser Zeit jenes Eides gern überhoben sein will, soll zu seiner Abfindung der Hauptsumme von so manchen 100 Gulden, als er reich ist, nach seinen Eiden und wahren Treuen je 5 Gfl. geben und zwar nach eines Jeden Vermögen und Gelegenheit "mer oft weniger to taxerende", auch diejenigen, welche vormundschaftliches Gut unter sich haben. Ferner soll jeder Einwohner verpflichtet sein, von seinem Hause oder seiner Hausstätte, wenn er bisher "Vorschott" gegeben, einen Schreckenberger, und von den "Boden" (buden) oder "Bodenstätten" einen halben Schreckenberger zu geben, womit die gekauften Leibzuchten, und was ewig bei der Stadt fundirt ist, verzinst und besteuert werden mögen. Dieser "Voerschott" soll jährlich am zweiten Montage nach Michaelis von Haus zu Haus verkündigt und am dritten Montage auf dem Rathause, bei Meidung der Pfandung am andern Tage, gezahlt werden. Käme einmal etwas Beschwerliches über die Stadt, zu dessen Ausrichtung der obige Schoß nicht genügt, so sollen bis zur Abstellung der Not vier fromme, richtige, verständige Männer aus dem Rate bevollmächtigt werden, eine "Mühlen-Cyse" aufzulegen.<lb/>Siegelankündigung: Aussteller.<lb/><lb/>Gegeven na Christi gebort alß men screiff viffteinhundert unde dertich jar am dage aller Gades hilligen.
CC0
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