Stadtarchiv Lemgo
Stadtarchiv Lemgo
U_0474
DFG-Viewer/Archiv v2.3
U_0474
1441.03.24
1441.03.24<lb/><lb/>Otto Graf zu Holstein und Schaumburg schließt mit dem Edelherrn Bernd [VII.] und Simon zur Lippe, seinen lieben Ohmen, und denen von Lemgo folgende Vereinigung und "Verstrickung" auf vier Jahre. Otto will die Lippischen Herren, deren Land und Untersassen und die von Lemgo vor Schaden in seinem Lande von seinen Mannen und Untersassen wahren. Wenn die Lipper dennoch durch oder in Ottos Lande beschädigt werden, so sollen den Beschädigern und Räubern seine Landwehren, Schlinge und Schläge "tostan", den Lippern aber offenstehen. Käme es zu einer offenen Fehde zwischen den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg und denen von Minden auf der einen und den Lippern auf der anderen Seite, so sollen Ottos Lande, Schlösser, Landwehren etc. dem Einen und dem Andern offenstehen und damit diese Vereinigung unverbrochen bleibe. Etwaige "Gebrek oder Schel" zwischen den beiderseitigen Untersassen will man auf einem vierzehn Nächte zuvor zu heischenden Tag auf dem "Baume" [Schlagbaum] zu Hatteln schlichten etc.
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